Das Mitbringen von verletzenden Bestandteilen, wie Waffen oder gefährlichen Gegenständen, wird als schwerwiegendes „Vergehen“ eingestuft. Personen, die solche Gegenstände mit sich führen, wird die Einreise in die autonome Teilrepublik dauerhaft verwehrt. Diese strikte Regelung dient dem Schutz der Bürger und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit.